Ich kläre grenzüberschreitende Rechtsfragen für Sie
Da jeder Staat ein eigenständiges Erbrecht hat, ist ein Auslandserbfall kompliziert. Vertrauen Sie auf die rechtssichere Beratung eines Fachmanns für Erbrecht.
Eine Finca auf Mallorca, ein Konto in der Schweiz, die Eltern leben in den USA, die Ehefrau ist Französin – Immobilien oder Vermögenswerte im Ausland, im Ausland lebende Verwandte, Ehepartner mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit – die gewachsene Mobilität sorgt dafür, das Eigentum und Vermögen oftmals über mehrere Länder verteilt sind. Folglich sind auch Erbfälle immer häufiger grenzüberschreitend. Das stellt im Erbrecht höhere Ansprüche an die juristische Beratung, da verschiedene Rechtssysteme aufeinanderstoßen.
Wenn Sie Vermögenswerte im Ausland vererben wollen oder geerbt haben, bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie. Meine langjährige Erfahrung und Sachkundigkeit im internationalen Erbrecht stellt sicher, dass die für Erblasser und Erben gewinnbringendste Lösung gefunden wird. Sprechen Sie mit mir
- Ich analysiere und kläre alle Rechtsfragen im In- und Ausland,
- zeige Ihnen Lösungswege auf, die Besitz und Vermögen sichern und
- betreue Erblasser und Erben nachhaltig und zuverlässig.
EU-Erbrecht
Seit August 2015 gilt in den meisten europäischen Länder das EU-Erbrecht, in dem festgelegt ist, dass das Erbrecht des Landes gilt, in dem sich der Verstorbene zuletzt gewöhnlich aufhielt. Wurde also zum Beispiel der Lebensabend auf der Finca in Spanien verbracht, unterliegt nicht nur die dortige Immobilie, sondern auch der gesamte Nachlass dem spanischen Recht. Diese Regelung wird auch auf Erbfälle in Nicht-EU Ländern angewendet. Das vereinfacht, löst aber nicht alle Probleme, die sich durch die unterschiedliche Gesetzeslage in den europäischen Ländern ergeben.
Will man dieser Verordnung entgehen, und die Vermögensnachfolge im eigenen Sinn regeln, muss gehandelt werden. Die Wahl des Erbrechts ist möglich. Jeder kann das Erbrecht wählen, dessen Staatangehörigkeit(en) er besitzt. Dies kann im Testament oder Erbvertrag festgelegt werden. Welches Erbrecht bietet in Ihrer indivduellen Situation die günstigsten Voraussetzungen?
Keine EU Lösung für die Erbschaftssteuer
Beim Erbschaftssteuerrecht gibt es keine vergleichbare EU-Verordnung. So kann es weiterhin vorkommen, das im Erbfall Steuerpflicht in mehreren Ländern besteht. Um Mehrfachbesteuerungen für Ihre Erben zu vemeiden, sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig beraten lassen.
Frühzeitige Beratung sichert Vermögen für kommende Generationen
Lassen Sie sich von einem Spezialisten für Erbrecht beraten. Fachkundige juristische Hilfe ist in dieser komplizierten Situation unverzichtbar. Ich beantworte alle Fragen rund um das Thema Auslandserbschaft gerne und rechtssicher.
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin. Ich stehe Ihnen gerne für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung.
Bei vorausschauender Planung ist das Steuersparpotential beim Vererben erheblich. Kontaktieren Sie frühzeitig einen versierten Fachmann für Erbrecht.
Ein Testament sollte nie selbst verfasst werden. Meine Unterstützung sorgt dafür, dass Ihre Vorstellungen zum Nachlass rechtssicher umgesetzt werden können.
Ein Erbvertrag kann alle Fragen des Nachlasses regeln. Er sollte unbedingt gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht formuliert werden, da er verbindlich ist.