Was tun nach einem Unfall? Ich helfe schnell und kompetent!
Nach einem Autounfall kann leichtfertiges Verhalten gegenüber den Behörden schwerwiegende Folgen haben. Lassen Sie sich frühzeitig von mir beraten.
Die wichtigsten drei Dinge, die nach einem Verkehrsunfall zu beachten sind:
- Bleiben Sie unbedingt am Unfallort.
- Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Aussagen oder gar schriftlichen Erklärungen überreden.
- Schalten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht ein – auch wenn Sie sich sicher sind, schuldlos zu sein.
Unfallort sichern und vor Ort bleiben
Nach einem Unfall mit Personenschaden geht es selbstverständlich erst einmal darum, die Unfallstelle zu sichern und sich um die Versorgung der Verletzten zu kümmern. Ist das passiert, folgt alles Weitere. Wichtig: Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, dürfen Sie den Unfallort auf keinen Fall verlassen, ohne den Unfallbeteiligten oder der Polizei Ihre Personalien mitgeteilt zu haben.
Auch bei einem leichten Blechschaden, wie z.B. einem Parkrempler, sind Sie verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Geschädigten zu warten, wenn dieser nicht vor Ort ist und das selbst dann, wenn für Sie kein Schaden erkennbar ist. Trifft der Geschädigte nicht ein, ist die Polizei zu verständigen.
Machen Sie keine Aussagen zum Unfallhergang
Leichtfertige Aussagen zum Unfallhergang können Sie teuer zu stehen kommen. Schon eine unglückliche Formulierung bei der Schilderung des Verkehrsunfalls kann dazu führen, dass Ihnen von der Polizei und der gegnerischen Versicherung plötzlich eine Mitschuld gegeben wird. Nutzen Sie darum unbedingt Ihr Recht auf Aussageverweigerung und schalten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht ein. Nur so können Sie Ihr Recht schützen und sicherstellen, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.
Verlieren Sie keine Zeit
Wichtig ist, dass Sie mich nach einem Unfall sofort kontaktieren, da oft sehr kurze Fristen eingehalten werden müssen. So muss Ihre Versicherung zum Beispiel innerhalb von einer Woche informiert werden. Sprechen Sie mit mir, ich werde umgehend für Sie tätig und garantiere Ihnen die Einhaltung aller Fristen.
So helfe ich Ihnen
Selbst wenn Sie keine körperlichen Verletzungen erlitten haben, kommt nach einem Verkehrsunfall eine Menge auf Sie zu. Neben den seelischen Belastungen, die selbst ein leichter Auffahrunfall mit sich bringen kann, muss vieles in kürzester Zeit erledigt werden. Anträge müssen gestellt und Informationen eingeholt werden. Behörden, Unfallgegner und deren Versicherungen, Ihre eigene Versicherung, Auto-Werkstätten, Gutachter oder Abschleppunternehmen – nach einem Unfall muss an vielen Fronten gekämpft werden. Ich helfe Ihnen, den Überblick zu wahren und berate Sie erfahren und rechtssicher.
Versicherungen in die Schranken weisen
Egal, wie gut das Angebot klingt, dass Ihnen die gegnerische Versicherung gemacht hat, wenn Sie es ungeprüft akzeptieren, haben Sie mit großer Wahrscheinlichkeit auf Geld verzichtet. Eine Versicherung handelt immer auch im eigenen Interesse und nicht ausschließlich zu Ihrem Wohl. Ich helfe Ihnen, wenn es darum geht, einen höheren Schadensersatz durchzusetzen und prüfe für Sie weitere Ansprüche wie Verdienstausfall, Erwerbsschäden, Rentenansprüche, Heilungskosten, Haushaltsführungsschaden oder das Verhältnis zwischen Reparatur- und Wiederbeschaffungsaufwand und ggf. der 130%-Rechtsprechung bei älteren Liebhaberfahrzeugen.
Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, dass Sie einen Profi an Ihrer Seite haben, für den vor allem eines zählt: Ihre Interessen zu wahren. Ich sorge dafür, dass Sie auf Augenhöhe mit den gegnerischen Institutionen sind, denn die arbeiten juristisch ebenfalls hochprofessionell. Sprechen Sie mit mir.
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin. Ich stehe Ihnen gerne für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung.
Da beim Entzug des Führerscheins der Einzelfall entscheidet, sollten Sie Ihre Situation von einem rechtssicheren und erfahrenen Spezialisten prüfen lassen.
Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid droht oder bereits zugestellt wurde, beauftragen Sie am besten umgehend einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt.
Wird ein Verkehrsstrafverfahren gegen Sie eingeleitet, sollten Sie unbedingt schnellstmöglich einen Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht kontaktieren.