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Das anwaltliche Honorar - die 10 häufigsten Fragen
Wolfgang I Wehn Fachanwalts- und Rechtsanwaltskanzlei in Siegen ("WW") gibt hier Antworten auf die 10 häufigsten Fragen bezüglich des Anwaltshonorars. Weitere Details erfahren Sie direkt im Erstgespräch.
1. Was kostet eine anwaltliche Beratung?
Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten berechnen sich nach dem sog. Gegenstandswert. Das heißt: Je höher der Wert des Streitgegenstands, desto höher die anwaltliche Gebühr.
Beispiel: Eine Scheidung von Mandanten mit zwei eigenen Häusern ist daher um ein Vielfaches teurer als eine Scheidung von Mandanten in einer Mietwohnung.
Im Strafrecht sind in den so genannten Rahmengebühren Unter- und Obergrenzen festgelegt. Der Anwalt entscheidet in der Regel nach Umfang der Tätigkeit.
2. Berechnen Sie auch Stundensätze?
WW Fachanwalts- und Rechtsanwaltskanzlei rechnet generell nach einem Stundensatz zwischen 240 und 400 Euro (+ USt.) ab, sobald der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht seriös abschätzbar ist. Das ist immer der Fall im Umgangsrecht (Streit um die Kinder), in Verhandlungen mit dem Betriebsrat(Arbeitsrecht) und in allen außergerichtlichen Klärungsversuchen mit hoher emotionaler Beteiligung, besonders im Nachbar-, Bau- und Mietrecht.
Durch Stundensatzvereinbarungen können unsere Mandanten uns kontrollieren.
Sie erhalten minutengenaue Abrechnungen mit der Rechnung. Wir takten dabei automatisch alle 5 Minuten. Wenn wir 5 Minuten für Sie arbeiten, zahlen Sie auch nur genau 5 Minuten.
Gesetzliche Gebühren durch Stundensätze zu unterschreiten, ist übrigens im gerichtlichen Bereich verboten.
3. Was kostet eine kurze Antwort am Telefon?
Wir geben generell keinen Rechtsrat am Telefon. Das ist unseriös, denn die Haftungsfragen bleiben ungeklärt.
Gern lassen wir uns Ihre Frage am Telefon schildern und geben Ihnen einen ersten Überblick über verschiedene Möglichkeiten. Wir schauen immer in Ihre Unterlagen, bevor wir einen Rechtsrat erteilen. Kommen Sie in unsere Kanzlei.
Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
4. Wie teuer ist eine Erstberatung?
Eine Erstberatung ist normalerweise ein kurzes Mandantengespräch zur Einleitung in das Mandat. Ziele und Strategien werden festgelegt und Unterlagen gesichtet.
In seltenen Fällen reicht ein einziges Gespräch sogar aus, um einen Weg für den Mandanten festzulegen. Der Mandant macht danach ohne Anwalt weiter. In diesem Fall kostet das Erstberatungsgespräch nicht mehr als 190 Euro + USt.
5. Wann und was zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt alle Kosten, sowohl Rechtsanwalts- als auch Gerichtskosten. Eine Selbstbeteiligung (häufig 150 Euro) zahlen Sie, falls das Ihr Vertrag vorsieht, selbst.
Strafsachen (außer im Fall von Fahrlässigkeit), Familiensachen und Erbsachen sind üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Rechtsschutzversicherungen zahlen anwaltliche Gebühren bis zur oberen Grenze der gesetzlichen Gebühren, jedoch nicht darüber hinaus.
Sollten also unsere Gebühren durch Stundensätze höher sein als die Obergrenze der gesetzlichen Gebühren, zahlen unsere Mandanten diese Differenz aus eigener Tasche.
6. Wer kontaktiert die Rechtsschutzversicherung?
Unsere Mandanten entscheiden, wer das erledigt. Sie sparen Geld, wenn sie die Anfrage selbst erledigen.
Die Versicherungen sind verpflichtet, dem Versicherungsnehmer gegenüber die Zusage zu erteilen und dürfen nicht auf den Rechtsanwalt verweisen.
7. Lohnt sich der Weg zum Anwalt bei kleinen Streitwerten?
Gewöhnlich verlieren Sie Geld, wenn Sie wegen geringer Gegenstandswerte einen Anwalt aufsuchen. Wir raten daher in unserer Erstberatung in der Regel von einer weiteren Verfolgung ab und geben z.B. Tipps für ein Anspruchsschreiben, das der Mandant selbst aufsetzen kann.
8. Berechnen Sie einen Vorschuss?
In allen Strafsachen, bei vielen neuen Mandanten und bei einer Pauschalvereinbarung zahlen unsere Mandanten an uns einen Vorschuss von etwa 50 % der zu erwartenden Schlusssumme. Der Vorschuss wird natürlich von dieser Schlusssumme abgezogen.
Der Vorschuss versetzt uns in die Lage, mit der Arbeit sofort zu beginnen.
Ich habe den Prozess gewonnen. Muss jetzt nicht der Gegner meine Anwaltskosten zahlen?
9. Muss nicht der Gegner meine Anwaltskosten zahlen?
Ihre Anwaltskosten tragen Sie zunächst selbst. Wenn Sie vor Gericht gewinnen, haben sie - außer im Arbeitsrecht (I. Instanz) - einen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten an Ihren Gegner. Wir setzen diesen Anspruch für Sie durch.
10. Was tun, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?
Beim Amtsgericht Ihres Wohnortes beschaffen Sie sich einen sogenannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Der Rechtsanwalt kann dann dadurch direkt mit dem Gericht abrechnen. Für Sie fällt lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15 Euro an.
Für gerichtliche Verfahren können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Diesem Antrag wird nur zugestimmt, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen UND wenn die Klage oder die Klageabwehr Aussicht auf Erfolg haben.
Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Gesprächstermin. Ich stehe Ihnen gerne für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung.