Drum prüfe ..., der Erbvertrag ist verbindlich. Lassen Sie sich beraten
Ein Erbvertrag kann alle Fragen des Nachlasses regeln. Er sollte unbedingt gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht formuliert werden, da er verbindlich ist.
Für nichteheliche Partner bedeutet ein Erbvertrag mehr Sicherheit, aber auch eine größere Verbindlichkeit als ein Testament. Ein Testament, in dem sich nichteheliche Partner gegenseitig als Erben eingesetzt haben, kann von einem Partner widerrufen werden, ohne das der Andere zustimmen muss. Ein Erbvertrag dagegen ist nicht einseitig kündbar.
Juristischer Rat ist bei der Ausarbeitung eines Erbvertrags zwingend. Seine Verbindlichkeit verlangt größte Sorgfalt und Fachkenntnis der Besonderheiten für Erblasser und Erben. Vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin. Ich berate Sie individuell und qualifiziert zu allen Fragen eines Erbvertrags.
- Gemeinsam besprechen wir Ihre persönlichen Wünsche und Ziele
- Wir sorgen dafür, dass Ihr Wille rechtssicher umgesetzt werden kann
- Dabei werden steuerliche Aspekt in die Überlegungen mit einbezogen
Gesicherte Anwartschaft durch einen Erbvertrag
Ein Erbvertrag muss von einem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragspartner beurkundet werden und setzt Testierfähigkeit sowie die volle Geschäftsfähigkeit der Vertragspartner voraus. Der Vertragspartner erlangt beim Erbvertrag eine gesicherte Position in Gestalt einer Anwartschaft, kann also nicht einseitig vom Erbe ausgeschlossen werden. In einem Erbvertrag können zusätzlich andere, nicht erbliche Vereinbarungen, vereinbart werden. So kann der Erblasser z.B. Pflegeleistungen als Bedingung für eine spätere Erbschaft bindend festlegen.
Der Erbvertrag – eine interessante Lösung für Unternehmen
Mit Hilfe eines Erbvertrags kann ein Betrieb oder Geschäft Schritt für Schritt an den richtigen Nachfolger übergeben werden und so die Unternehmensnachfolge gesichert werden. Will ein Unternehmer seinen Betrieb einem bestimmten Erben hinterlassen und diesen vorher schon einarbeiten, so gibt ein Erbvertrag dem potenziellen Erben die Sicherheit, tatsächlich alleiniger Erbe zu werden.
Mit Erfahrung an Ihrer Seite
Soll ein Erbvertrag aufgesetzt werden, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht an der Seite zu haben. Durch meine langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Erbverträgen bin ich in der Lage, Ihnen alle Chancen und Risiken ausführlich darzulegen und helfe Ihnen, Ihre Vorstellungen adäquat umzusetzen.
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Da jeder Staat ein eigenständiges Erbrecht hat, ist ein Auslandserbfall kompliziert. Vertrauen Sie auf die rechtssichere Beratung eines Fachmanns für Erbrecht.
Bei vorausschauender Planung ist das Steuersparpotential beim Vererben erheblich. Kontaktieren Sie frühzeitig einen versierten Fachmann für Erbrecht.
Ein Testament sollte nie selbst verfasst werden. Meine Unterstützung sorgt dafür, dass Ihre Vorstellungen zum Nachlass rechtssicher umgesetzt werden können.